Die Sachbezugskarte ist einer der beliebtesten steuerfreien Benefits – und das aus gutem Grund: Bis zu 50 € pro Monat kann dein Arbeitgeber dir zusätzlich zum Gehalt zuwenden, ganz ohne Steuer und Sozialabgaben.

Wie sie funktioniert

Rechtsgrundlage ist die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 EStG. Wichtig: Es handelt sich um einen Sachbezug, keine Barauszahlung. In der Praxis läuft das über eine Prepaid-Karte (Visa oder Mastercard) oder über Gutscheine bei einem Akzeptanzpartner. Die 50 € sind eine Freigrenze – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Deshalb achten Arbeitgeber darauf, dass alle im Monat gewährten Sachbezüge zusammen 50 € nicht übersteigen.

Was du damit machen kannst

Je nach Anbieter kannst du die Karte beim Einkaufen, Tanken oder in vielen Geschäften einsetzen. Sie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine reine Gehaltsumwandlung ist hier nicht zulässig.

So sprichst du es an

Für den Arbeitgeber ist die Sachbezugskarte unkompliziert und günstig: 50 € Benefit kosten ihn 50 € – eine Bruttogehaltserhöhung mit gleicher Netto-Wirkung wäre deutlich teurer. Genau dieses Argument kannst du nutzen. Im Benefit-Lexikon findest du die Einordnung und weitere Bausteine, die sich gut kombinieren lassen.