Der Arbeitsweg kostet Zeit und Geld. Zwei Benefits machen ihn spürbar günstiger – und sind dabei steuerlich begünstigt.

Deutschlandticket als Jobticket

Bezuschusst dein Arbeitgeber das Deutschlandticket, ist dieser Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Beteiligt sich der Arbeitgeber mit mindestens 25 %, gibt es on top noch einen Bundeszuschuss. Für dich heißt das: den öffentlichen Nahverkehr deutlich vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen. Zu beachten ist lediglich, dass der steuerfreie Zuschuss die Entfernungspauschale in der Steuererklärung mindert.

Dienstrad / Jobrad

Beim Dienstrad gibt es zwei Wege. Stellt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, ist die Überlassung nach § 3 Nr. 37 EStG vollständig steuer- und abgabenfrei – auch die private Nutzung (für Räder und Pedelecs bis 25 km/h). Läuft es über eine Gehaltsumwandlung, versteuerst du monatlich einen geringen geldwerten Vorteil (0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten UVP), sparst aber gegenüber dem Selbstkauf.

Kombinieren lohnt sich

Beide Bausteine lassen sich gut mit anderen Benefits verbinden. Einen Überblick über alle Möglichkeiten – inklusive Rechtsrahmen und Grenzwerten – findest du im Benefit-Lexikon.